Teilnahmeberechtigt sind Sängerinnen, Sänger oder Gruppen mit max. 5 Personen. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Die Vortragsdauer beträgt ein Lied mit max. 5 Minuten.
Die Teilnehmenden bringen ihre persönlichen Instrumente, Requisiten und Kostüme mit. Eine professionelle Ton- und Lichtanlage inkl. Techniker ist vorhanden.
Instrumente dürfen nach Absprache mit dem Veranstalter verwendet werden. Eine Live-Band ist nicht erlaubt.
Es besteht kein Anrecht auf Entschädigung sowie Reise- und Übernachtungsspesen. Der Veranstalter übernimmt die SUISA-Gebühren.
Vor dem Song Contest findet ein Ausscheidungs-Wettkampf (Casting/Halbfinale) statt. Die Auswahl der Finalist:innen erfolgt durch eine Fachjury und ist unanfechtbar.
Der Veranstalter führt vor dem Anlass Workshops durch. Alle Finalist:innen können kostenlos daran teilnehmen.
Finalist:innen stellen termingerecht Fotomaterial und Informationen zur Verfügung. Das Vortragsstück darf danach nicht mehr gewechselt werden.
Der Veranstalter darf Bild- und Tonmaterial der Künstler:innen für Werbezwecke verwenden und veröffentlichen.
Alle Teilnehmenden beziehen 10 Eintrittstickets zum Vorzugspreis und machen aktiv Werbung (Mailing und Social Media sind erwünscht). Werbematerial wird zur Verfügung gestellt. Nicht gebrauchte Tickets müssen bis zum vom Veranstalter genannten Termin gemeldet werden.
Begleitpersonen der Teilnehmenden haben Anrecht auf einen Gratiseintritt.
Am Tag des Song Contests halten sich die Finalist:innen für Proben auf der Bühne bereit. Die Verpflegung nach der Probe übernimmt der Veranstalter. Der genaue Zeitplan wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Bei Nichtdurchführung infolge höherer Gewalt tragen Organisator und Künstler:innen ihre Unkosten selbst. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jede Haftung ab.
Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden dieses Reglement. Bei Unstimmigkeiten entscheidet das Organisationskomitee. Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist 5080 Laufenburg.